Mittwoch, 26. August 2009

Deichmann versus Dior

26.700Euro muss Deichmann an Dior zahlen, urteilte das Frankfurter Landgericht.

Urteil: „fahrlässiger Verstoß gegen das Geschmacksmustergesetz“ haha.

Deichmann hat Handtaschen verkauft, die der Linie „Dior Street Chic“ wohl ein bisschen zu ähnlich waren.

Für die Urheberrechtsverletzung verlangte Dior eigentlich 125 000Euro, da mit den Plagiaten ein Gewinn erzielt wurde. Diesen Anspruch lehnte das Gericht aber ab, schließlich sei nicht belegbar, dass der erzielte Gewinn ausschließlich auf die Ähnlichkeit mit den Dior-Handtaschen zurückzuführen sei.


Quelle: http://www.textilwirtschaft.de/

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